Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache!

Wer kein Testament errichtet, vererbt nach gesetzlicher Erbfolge. Dies kann bei Personen, die Grundeigentum oder ein Unternehmen besitzen, zu erheblichen Komplikationen führen. Das Gleiche gilt bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder Patchwork-Familien.

Diesen Personenkreisen ist dringend ein Testament oder ein Erbvertrag anzuraten, damit aufgrund der letztwilligen Verfügung eine Testamentsvollstreckung möglich ist. Die Testamentsvollstreckung kann auch der alleinige Zweck einer letztwilligen Verfügung sein.

Testamentsvollstreckung hilft

  • jedem Haus- und Grund-Besitzer
  • jeder Person mit Vermögen
  • jedem, der schutzbedürftige Angehörige hat
  • jedem, der Streit in der Familie vermeiden möchte
  • jeder Lebensgemeinschaft mit nichtehelichen Kindern
  • Patchwork-Familien
  • jedem Unternehmer
  • jedem Unternehmen, wie z.B. KG, GmbH & Co. KG
  • jeder Stiftung

 

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